Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis (§ 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Die Aufgabenstellung und die Art der Arbeitsergebnisse werden in einer schriftlichen Mandanten-Vereinbarung zwischen daten-werkstatt.de und dem Auftraggeber definiert.

(2) Ist die vereinbarte Leistung von daten-werkstatt.de erbracht worden, erfolgt eine schriftliche Information an den Auftraggeber. Der Auftrag gilt mit Übergabe der Arbeitsergebnisse als durchgeführt bzw. beendet.

§ 3 Loyalitätsverpflichtung

(1) daten-werkstatt.de und der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(2) Die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, ist vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Konventionalstrafe von 5.000 EUR erhoben.

§ 4 Rechte & Pflichten von daten-werkstatt.de

(1) Gemäß § 6 Absatz 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) werden von daten-werkstatt.de ausschließlich steuerliche Hilfeleistungen wie die Prüfung, Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorgänge, die Erstellung von laufenden Lohn-/ bzw. Gehaltsabrechnungen sowie die jeweiligen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen erbracht.

(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Steuer- und Rechtsberatungen im Leistungsumfang enthalten sind.

(3) daten-werkstatt.de verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Diskretion, Verschwiegenheit und vertraulichen Behandlung aller überlassenen Daten / Unterlagen sowie Informationen, die in Ausübung der Tätigkeit bekannt werden.

(4) Die vom Auftraggeber genannten Fakten – insbesondere Zahlenangaben – werden von daten-werkstatt.de grundlegend als korrekt behandelt bzw. bewertet. Bei der Feststellung von Unrichtigkeiten ist daten-werkstatt.de jedoch verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

§ 5 Rechte & Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von daten-werkstatt.de zu unterstützen. Bei „Vor-Ort-Leistung“ schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

(2) Der Auftraggeber stellt monatlich bzw. quartalsweise sämtliche für die Erfassung der Buchhaltung (nach im Vorfeld festgelegtem Kontenplan) benötigten Unterlagen vollständig bereit. Die Übergabe der Unterlagen ist zeitlich so vorzunehmen, dass für daten-werkstatt.de eine angemessene Zeit zur Bearbeitung verbleibt.

(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Dies gilt vor allem für die umgehende Bekanntgabe über alle Vorgänge oder Umstände, die hinsichtlich der Auftragsbearbeitung bedeutsam sein können.

(4) Soweit der Auftraggeber geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er für daten-werkstatt.de entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

(5) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

§ 6 Mitwirkung Dritter

(1) daten-werkstatt.de ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages im Bedarfsfall fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

(2) Bei der Beauftragung von Dritten hat daten-werkstatt.de dafür Sorge zu tragen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend § 4(3) verpflichten.

§ 7 Vergütung

(1) Das Entgelt für die Leistungen von daten-werkstatt.de richtet sich nach den in der Vereinbarung aufgeführten Sätzen, soweit keine anderweitigen Absprachen getroffen sind.

(2) Post- und Fernmeldegebühren werden pauschal mit 1 % des Netto-Rechnungsbetrages veranschlagt.

(3) Fahrtkosten bis 50 km Gesamtstrecke sind ohne Aufpreis im Leistungspaket enthalten, jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,30 € berechnet. Sonstige Auslagen werden nach Beleg abgerechnet.

(4) Die in Rechnung gestellten Entgelte und gesondert aufgeführte Nebenkosten (z.B. Spesen, Auslagen usw.) verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

(5) Rechnungen von daten-werkstatt.de sind innerhalb 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Vertreter von daten-werkstatt.de sind nicht zum Inkasso berechtigt.

§ 8 Gewährleistung & Haftung

(1) Die von daten-werkstatt.de an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen u.a. als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Erfolgt durch den Auftraggeber keine unverzügliche und begründete Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

(2) daten-werkstatt.de ist für die Dauer von sechs Monaten nach Übergabe der Arbeitsunterlagen verpflichtet, schriftlich nachgewiesene Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufgabenstellung oder Mitwirkung des Auftraggebers beruht.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können von daten-werkstatt.de jederzeit berichtigt werden. Sonstige Mängel darf daten-werkstatt.de Dritten gegenüber ausschließlich mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von daten-werkstatt.de den grundlegenden Interessen des Auftraggebers vorgehen.

(4) Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Leistungen oder Teile der Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung von daten-werkstatt.de verändert wurden. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bestehen bei Ersatzvornahmen nicht.

(5) Die Haftung für Schäden, die seitens des Auftraggebers während der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten schriftlich angezeigt wurden, und von daten-werkstatt.de schuldhaft zu vertreten sind, wird auf den dreifachen durchschnittlichen Monatsrechnungsbetrag – ohne Umsatzsteuer – begrenzt. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden und Drittschäden, ist ausgeschlossen.

(6) Die Verjährung des Schadenersatzanspruches des Auftraggebers tritt nach zwei Jahren, ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung, ein.

§ 9 Verzug und höhere Gewalt

(1) Gerät daten-werkstatt.de bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von der Vereinbarung zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.

(2) daten-werkstatt.de ist bei Ereignissen höherer Gewalt berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch bei Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen.

(3) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst obliegenden Mitwirkung, so ist daten-werkstatt.de, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, zur Aufhebung der Zusammenarbeit berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen werden unter Berücksichtigung von § 649 BGB abgerechnet. Ansprüche von daten-werkstatt.de auf Ersatz von Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, aufgrund des Verzuges oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers, bleiben unberührt und nach § 642 (2) BGB in Ansatz gebracht. Dies gilt auch dann, wenn daten-werkstatt.de nicht von der Vereinbarung zurücktritt.

§ 10 Aufbewahrungspflicht

(1) daten-werkstatt.de verpflichtet sich zur Aufbewahrung von angelegten Handakten für die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrages. Hat der Auftraggeber von daten-werkstatt.de schriftlich eine Aufforderung zum Empfang dieser Akten erhalten und ist dieser binnen 6 Monate nicht nachgekommen, so erlischt die vorgenannte Aufbewahrungspflicht seitens daten-werkstatt.de bereits zu diesem Zeitpunkt.

(2) Zu den Handakten zählen alle Schriftstücke, die daten-werkstatt.de aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Ausgenommen davon sind Briefwechsel zwischen daten-werkstatt.de und dem Auftraggeber, zu internen Zwecken gefertigte Arbeitspapiere sowie Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat daten-werkstatt.de die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. daten-werkstatt.de darf Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(4) Die Aufbewahrungspflicht von daten-werkstatt.de für Datenträger, Listen und Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten monatlichen Auswertungen oder einen Monat nach Beendigung des Vertrages.

§ 11 Dauer und Kündigung

(1) Die Vereinbarung wird unbefristet und ohne Mindestlaufzeit geschlossen.

(2) Unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen kann die Vereinbarung von beiden Parteien schriftlich aufgehoben werden.

§ 12 Schlussbestimmung

(1) Wird eine oder werden mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Inhalte davon unberührt.

(2) Die unwirksame Bestimmung wird durch eine, unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vereinbarungsziel am nächsten kommende, wirksame Bestimmung ersetzt.

(3) Gerichtsstand ist für beide Partner der Sitz von daten-werkstatt.de, in Erfurt.